Aufzeichnungskonzept für Lehrveranstaltungen

Der FSR Informatik hat Mitte Mai beim Rechtsamt ein Konzept zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen erarbeitet. Dieses wurde als Handreichung für unsere Lehrenden entwickelt und ist deshalb auch auf sie zugeschnitten formuliert. Wir wollen es Euch trotzdem abseits vom Protokoll vom 19.06.2020 zur Verfügung stellen. Die Prüfung des Konzeptes durch das Rechtsamt der Universität wurde am 18.06.2020 erfolgreich abgeschlossen.

Bitte beachtet: Es gibt keine Aufzeichnungspflicht für Lehrveranstaltungen. Mit dem folgenden Konzept sollen sich die Lehrenden allerdings, falls sie aufzeichnen, absichern können. Falls Eure Lehrenden also wegen rechtlicher Unsicherheit nicht aufzeichnen, verweist sie gerne hierauf.

Zielstellung, Nutzungsszenario und technische Voraussetzungen

Der folgende Ablauf setzt sich zum Ziel, eine Aufzeichnung von Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Interessen der Lehrenden und Studierenden zu ermöglichen. Speziell soll der Aussage „Online-Vorlesungen und digital aufbereitete Lehrmaterialien müssen während der gesamten Vorlesungszeit bzw. mindestens bis zum Prüfungstermin online verfügbar sein.“ (https://www.uni-jena.de/FAQ_Coronavirus_Lehrende, wortgleich in den FAQ für Studierende zu finden, abgerufen am 15. Mai 2020) Rechnung getragen werden.

Die folgende Beschreibung ist explizit auf Online-Veranstaltungen ausgerichtet, die auf einer Live-Übertragung aufbauen1. Insbesondere betrifft dies also online abgehaltene Vorlesungen. Es geht nicht explizit um interaktive Übungsformate und Tutorien.

Die Fakultät für Mathematik und Informatik bietet den Einsatz der Videokonferenzsoftware BigBlueButton über die eigene Infrastruktur an. Wir orientieren uns im folgenden Vorschlag technisch an dieser Lösung. Allerdings sind die Texte generisch gehalten und können genauso für andere von der Universität eingesetzte Lösungen wie zum Beispiel Zoom genutzt werden. Im Speziellen setzen wir aber von technischer Seite voraus, dass die Aufzeichnungen einer Vorlesung auf von der Universität bereitgestelltem Speicherplatz liegen und nur von in das Modul eingeschriebenen Studierenden mit Zugangsdaten abgerufen werden können.

Im Vorfeld der Veranstaltung

Dozenten geben im Vorfeld der ersten aufgezeichneten Veranstaltung den Studierenden Zugangsdaten für die Konferenzsoftware bekannt. Im Rahmen dieser Kommunikation werden die Dozenten ebenfalls gebeten, Teilnehmer auf folgenden Sachverhalt aufmerksam zu machen:

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Um dem Datenschutz gerecht zu werden, ist die folgende Verhaltensweise während der Konferenz verpflichtend:

  • Beim Betreten der Konferenz kann der Anzeigename frei gewählt werden. Bitte wählen Sie hier das Pseudonym „x“ (ohne Anführungszeichen).
    Sollten Sie Ihren Klarnamen wählen, stimmen Sie zu, dass die Aufzeichnung Ihren Namen enthält, wann immer Sie interagieren, also zum Beispiel eine Frage im Chat stellen.
  • Stellen Sie Fragen im Chat. Da alle Fragen von „x” kommen, können sie nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden.
  • Halten Sie sowohl Kamera als auch Mikrofon während der gesamten Aufzeichnungszeit ausgeschaltet.
    Sofern technisch möglich, treten Sie der Konferenz nur als Zuhörer bei, sodass das Mikrofon gar nicht erst aktiviert werden kann; so vermeiden Sie eine versehentliche Aktivierung.
  • Endet die Aufzeichnungszeit vor dem Ende der Veranstaltung, um zum Beispiel mündliche Fragen zu ermöglichen, werden Sie vom Lehrenden explizit darauf hingewiesen.

Nach der Veranstaltung können Sie die Aufzeichnung mit den Ihnen mitgeteilten Zugangsdaten unter … abrufen. Die Weitergabe der Zugriffsdaten ist untersagt.

Sind Sie mit den obigen Bedingungen nicht einverstanden, nutzen Sie bitte die Aufzeichnung als Alternative zum Livestream. Ihnen ensteht hieraus kein Nachteil.

Während der Veranstaltung

Die meisten Lehrenden, die ein solches Veranstaltungsformat anbieten, öffnen ca. eine Viertelstunde vor tatsächlichem Beginn den virtuellen Konferenzraum und lassen Studierende ein. Während des Einlassens der Studierenden und für die ersten Sekunden der Aufzeichnung wird in der Konferenzsoftware eine Präsentation hinterlegt, die eine Hinweisfolie mit dem bereits zuvor mitgeteilten Punkten zeigt und auf die Urheberrechtssituation mit einem zum auf der FAQ-Seite für Lehrende zu findenden Belehrungstext äquivalenten Hinweis aufmerksam macht. Beispielsweise könnte auf der Folie der folgende Text verwandt werden:

In dieser Veranstaltung und ihrer Aufzeichnung wird ggf. urheberrechtlich geschütztes Material verwandt. Eine Nutzung, etwa durch Verbreitung oder Veröffentlichung dieses Materials, ist untersagt und kann die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zur Folge haben.

Sind zum Veranstaltungsbeginn einige Studierende nicht pseudonymisiert beigetreten, gibt der Dozent einen Hinweis im allgemein sichtbaren Chat und bittet um Änderung des Anzeigenamens. Ein solcher Hinweis könnte zum Beispiel wie folgt aussehen:

Ich sehe in der Teilnehmerübersicht noch Teilnehmer, die nicht pseudonymisiert beigetreten sind und über ihren Namen identifiziert werden können. Bitte ändern Sie diesen auf das Pseudonym „x“ (Sie müssen ggf. dem Raum neu beitreten). Wenn Sie diese Änderung in den nächsten 5 Minuten nicht vornehmen, wird dies – wie im Vorfeld kommuniziert – als Zustimmung zur Aufzeichnung Ihres Namens gewertet.

Zu Beginn der Veranstaltung startet der Dozent die Aufnahme. Diese läuft bis zum Ende der Veranstaltung. Liegt es im Lehrkonzept des Dozenten, am Ende mündliche Fragen zuzulassen, wird die Aufzeichnung beendet, worauf der Dozent explizit hinweist, und im Anschluss eine Fragestellung per Mikrofon ermöglicht. Dieser Part wird von den bisherigen Regularien erfasst.

Nach der Veranstaltung

Im Nachgang der Veranstaltung wird der Ankündigung folgend die Aufzeichnung bereitgestellt. Die Aufzeichnung sollte spätestens einen Tag nach Halten der Vorlesung für das Auditorium zur Verfügung stehen, sofern technische Gründe dem nicht widersprechen. Der Bereitstellungszeitraum der Aufzeichnung sollte im Vorfeld kommuniziert werden.

Zugriff auf die Aufzeichnungen erhalten nur in das Modul eingeschriebenen Personen.

Nach dem Semester

Hat die Prüfung stattgefunden, so werden die betreffenden Aufzeichnungen der Veranstaltung gelöscht. Im Optimalfall geschieht dies erst nach Stattfinden eventueller Nachprüfungen.


  1. Dies umfasst auch Veranstaltungen, die digital Lehrmaterial bereitstellen, dies aber nicht alle in der Vorlesung vermittelten Kenntnisse und Kompetenzen abbildet, da in dem Fall der Besuch der Vorlesung für die Studienleistung essentiell ist. ↩︎

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Siehe auch