Aufzeichnungskonzept für Lehrveranstaltungen

Der FSR Informatik hat Mitte Mai beim Rechtsamt ein Konzept zur Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen erarbeitet. Dieses wurde als Handreichung für unsere Lehrenden entwickelt und ist deshalb auch auf sie zugeschnitten formuliert. Wir wollen es Euch trotzdem abseits vom Protokoll vom 19.06.2020 zur Verfügung stellen. Die Prüfung des Konzeptes durch das Rechtsamt der Universität wurde am 18.06.2020 erfolgreich abgeschlossen.

Bitte beachtet: Es gibt keine Aufzeichnungspflicht für Lehrveranstaltungen. Mit dem folgenden Konzept sollen sich die Lehrenden allerdings, falls sie aufzeichnen, absichern können. Falls Eure Lehrenden also wegen rechtlicher Unsicherheit nicht aufzeichnen, verweist sie gerne hierauf.

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